Non Nobis Ausgabe 69

MELDUNGEN

Sonntag muss Sonntag bleiben! Beitrag unseres evangelischen Ordenspfarrers A. H. Meyer

Sonntag muss Sonntag bleiben! Wir Christen in Deutschland wehren uns entschieden gegen alle Versuche, den bestehenden Sonntags- und Feier- tagsschutz auszuhöhlen Im christlichen Sonntag sind die Traditionen des jüdischen Sabbat und mit der JESUS-Geschichte verbunden worden. Die christliche Gemeinde feiert den ersten Tag der Woche als Tag des HERRN und als Tag der Auf- erstehung und somit des Neubeginns. Darum rufen auch die Glocken zum Gottesdienst. Als Tag der Ruhe und des Neube- ginns eröffnet der Sonntag den Men- schen die Möglichkeit, ihre Zeit frei ohne Zwänge und Bevormundung zu verbringen. Dieser von nicht notwen- diger Arbeit freie Tag ist die Voraus-

setzung dafür, dass Menschen sich tatsächlich als Menschen mit allen ihren Fähigkeiten entfalten können. Der Sonntag ist zweckfrei und gerade darin sinnvoll. Durch die Zäsur, die Unterbrechung des Alltags, gewinnen Alltag und Festtag erst ihren besonderen, dem Leben dienenden Sinn. Kennzeich- nend für den Sonntag ist die Arbeits- ruhe. Ohne die Arbeitsruhe ver- schwindet der Zeitrhythmus und der notwendige gesellschaftliche Wechsel von Arbeit und Ruhe. Der Sonntag wird dadurch nicht nur zum Werktag sondern er geht ganz verloren. Mit Sorge sehen wir den Versuch, auf die gesamte Zeit der Familie, Freunde und Nachbarn zurückzugreifen. Aus Gründen der Fairness bzw. Gleich- behandlung sollte auch der Internet-

Handel am Sonntag nicht möglich sein. Dies technisch zu steuern, müsste gerade im digitalen Zeitalter auch gestaltbar und möglich sein. In der Vergangenheit und auch zukünftig wird es Arbeitsfelder geben, in denen der Sonntag sich von anderen Tagen der Woche kaum unterscheidet. Medizinische und so- ziale Einrichtungen, sowie landwirt- schaftliche Tierbetriebe sind davon hauptsächlich befreit. Auch hier gilt es, den Mitarbeitern im Rahmen der Möglichkeiten Sonn- und Feiertage freie Zeit zu gewähren. Zu solchen Ausnahmen können jedoch nicht die derzeit bestehenden, weitreichen- den Sonderregelungen für Badeorte zählen.

Istanbul: Polizei verbietet Fahne mit christlichem Symbol Fußballfans durften ihre Fahne wegen des Stadtwappens von Mönchengladbach nicht ins Stadion bringen.

MENSCHENRECHTE Die Polizei in Istanbul hat Fans des Fußballbundes- ligisten Borussia Mönchengladbach Fahnen abgenommen, weil darauf ein christliches Symbol abgebildet ist. Das erklärte eine Sprecherin des Vereins gegenüber idea. Der Vorfall ereignete sich beim Einlass in das Stadion zum Europa-League-Spiel zwischen Mönchengladbach und dem türkischen Club Basaksehir Istanbul am 3. Oktober. Auf den Fahnen war das Stadtwappen von Mönchenglad- bach abgebildet, das unter anderem ein schwarzes Kreuz zeigt. Der

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Ausgabe Dezember | 2019

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