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Mit der EHIC | Gut versichert ins Ausland Wer zahlt, wenn Sie im Urlaub einen Arzt brauchen, weil Sie erkranken oder einen Unfall haben? Wir klären, wann die EHIC ausreicht und wann Sie eine Auslandskrankenversicherung benötigen.

In Deutschland können Sie sich auf die Leistungen Ihrer Continentale BKK voll kommen verlassen. Für Reisen ins Aus land gelten jedoch ganz eigene Regeln. Trotzdem sind Sie im Notfall auch im europäischen Ausland geschützt. Dies gewährleistet die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) für alle EU-Mitgliedsstaaten sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die Karte muss nicht separat beantragt werden, sondern befindet

sich auf der Rückseite Ihrer elektroni schen Gesundheitskarte (eGK).

Was deckt die EHIC ab? Wenn Sie im Ausland akute Beschwer den bekommen oder einen Unfall ha ben, können Sie mit der EHIC zu einem Arzt oder ins Krankenhaus gehen und sich dort ambulant oder stationär ver sorgen lassen. Allerdings: Sie haben nur Anspruch auf medizinisch notwendi ge Leistungen und Behandlungen, die dringend erforderlich sind und nicht aufgeschoben werden können, bis Sie wieder in Deutschland sind. Bitte beachten Sie: Erstattet wird Ih nen der Betrag, der bei einer vergleich baren Behandlung in Deutschland an gefallen wäre, beziehungsweise die Kosten, die Bürger im Urlaubsland von der dortigen Krankenversicherung be kommen. Für Mehrkosten, die schnell einmal anfallen können, müssen Sie selbst aufkommen. Wer akzeptiert die EHIC? Die Karte gilt bei allen Vertragsärzten und Vertragskrankenhäusern, nicht aber bei Privatärzten oder -kliniken. Sie gilt in allen EU-Staaten, eine Auflistung können Sie einsehen unter:

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Private Auslands krankenversicherung empfohlen Unser Kooperationspartner, die Continentale Krankenversiche rung a.G., bietet Ihnen hochwer tige und günstige Auslandskran kenversicherungen. Hier finden Sie Ansprechpartner für eine ausführliche Beratung: https://www.continentale-bkk. de/kontakt/service-points/

Was deckt die EHIC nicht ab? Aufgrund gesetzlicher Regelungen darf eine gesetzliche Krankenkasse wie die Continentale BKK in diesen Fällen auch über die EHIC keine Kosten überneh men: • In allen Ländern, in denen die Euro päische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht akzeptiert wird. • Für einen medizinisch notwendigen Rücktransport im Krankheitsfall. • Für zusätzlich anfallende Kosten beim Arzt oder im Krankenhaus. • Bei einem länger als acht Wochen dauernden Aufenthalt im Ausland. Darum ist es wichtig, sich im Urlaub und bei Reisen ins Ausland mit einer zusätzlichen Reiseversicherung abzusi chern.

www.krankenkassen. de/ausland/Europa eische-Krankenversi cherungskarte/

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