conti_puncto_3-2023
Aktuelles
Aktuelle Beitragsanpassung I Pflegeversicherung
Seit Juli hat sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung geändert: Er steigt und auch der Zuschlag für Kinderlose wird angehoben. Gleichzeitig werden Familien mit Kin dern unter 25 Jahren entlastet.
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Daraus ergeben sich folgende neue Beitragssätze:
Die Beitragsanpassungen finden als Teil der Pflegereform der Bundesregierung statt, die ab 2024 bessere Leistungen für Pflegebedürftige vorsieht, aber auch aktuelle finanzielle Engpässe schließen soll. Geplant ist im ersten Schritt ab 2024 eine Erhöhung des Pflegegelds und der ambulanten Sachleistungsbe träge, später soll es Anpassungen für häusliche und ambulante Pflege geben. Um dies finanzieren zu können, werden die Beiträge jetzt bereits angehoben. Was ändert sich? Der Beitragssatz zur Pflegeversiche rung wird seit Juli 2023 um 0,35 Pro zentpunkte auf 3,4 Prozent angehoben. Dieser gilt für Versicherte mit einem Kind oder für Versicherte unter 23 Jah ren. Der Zuschlag für die Pflegeversi cherung für Personen über 23 Jahren, die keine Kinder haben, steigt auf 0,6 Prozent. • Entlastet werden Eltern mit zwei und mehr Kindern. Bei ihnen wird der Beitragssatz ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind um je weils 0,25 Prozentpunkte verringert, maximal also 1,00 Prozent. • Für Versicherte mit einem Kind oder mit Kindern über 25 Jahre gilt der Beitragssatz von 3,4 Prozent. Welche Entlastung gibt es für Familien?
Anzahl der Kinder (unter 25 Jahren)
Höhe des Beitragssatzes
am 16.06.2023 beschlossen. Zu wenig Zeit für Krankenkassen und alle weite ren Beteiligten, die technischen Voraus setzungen für eine fristgerechte Neube rechnung der Beiträge zu schaffen. Wir rechnen daher damit, dass die Um stellung erst bis Ende 2023 abgeschlossen sein wird. Die Beitragsberechnung wird dann für alle Selbstzahler sowie Bezie her von Entgeltersatzleistungen rückwir kend korrigiert, und die zu viel gezahlten Beiträge werden erstattet, so dass kein Nachteil für Sie entsteht. Liegen die Vor aussetzungen für einen Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung vor, besteht ein Rechtsanspruch auf die rückwirkende Neuberechnung der Beiträge – ein Wider spruch gegen die (bisherige) Beitragsbe rechnung oder ein Antrag auf Beitragser stattung ist daher nicht notwendig. Das Gesetz sieht vor, dass wir auf Nach weise in Form von Urkunden o. ä. ver zichten können. Wir erarbeiten aktuell eine Möglichkeit, diese Angaben so un kompliziert wie möglich von Ihnen ab zufragen. Bitte schicken Sie uns jetzt noch keine Unterlagen oder Angaben zu Ihren Kindern. Wie funktioniert das Nachweis Verfahren?
0
4,00 %
1 (oder alle Kinder über 25 Jahre)
3,40 %
2
3,15 %
3
2,90 %
4
2,65 %
5 oder mehr
2,40 %
Was passiert mit dem Arbeitgeber anteil? Die Beteiligung der Arbeitgeber an den Beiträgen der Pflegeversicherung bleibt bestehen. Unabhängig von der Anzahl der Kinder beträgt dieser Anteil 1,7 Prozent.
Wie kann ich meine Kinder nachweisen?
Wenden Sie sich bitte für den Nachweis über die Anzahl Ihrer Kinder an Ihre sogenannte beitragsabführende Stelle. Das ist die Stelle, die bei Ihnen die Bei träge zur Pflegeversicherung einbehält, dies ist z.B. Ihr Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung. Zahlen Sie den Pflegeversicherungs beitrag direkt an die Continentale BKK, dann beachten Sie bitte Folgendes: Die neue Regelung gilt seit Juli 2023 – das entsprechende Gesetz wurde aber erst
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