conti_puncto_4-2020

Gesundheit

Die App auf Rezept | Digitale Gesundheitsanwendungen Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, können bei Behandlung von Krankheiten helfen und Patienten bei ihrer selbstbestimmten gesundheits- förderlichen Lebensführung unterstützen. Künftig können Ärzte ihren Patienten bestimmte medizinische Apps verordnen. Welche das sind, gibt seit Kurzem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) heraus.

tenschutz und erstellt ein Verzeichnis, das geeignete Gesundheitsanwendun- gen listet. Das kann auf der Website unter https://diga.bfarm.de eingesehen werden. Momentan sind erst wenige Apps eingestellt, aber die Zahl wird ste - tig steigen. Nutzen für die Therapie DiGA versprechen ganz neue Möglich- keiten in der Therapie. Sie sollen Patien- ten wie auch Ärzte bei der Behandlung unterstützen. Diese geprüften Medizin- produkte können Patienten auf dem Smartphone, Tablet oder auch auf dem Desktop-PC verwenden.

Gesundheits-Apps sind keine DiGA Wir kennen schon Gesundheits-Apps, die helfen, die Fitness, Ernährung oder Entspannung zu verbessern. Viele Pa- tienten nutzen bereits digitale Anwen- dungen, die sie zum Beispiel dabei un - terstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Jetzt kommen unter dem Namen DiGA medizinische Anwendungen hinzu, die zentral geprüft, danach ärztlich verord - net und von der Continentale BKK be- zahlt werden können. Was unterscheidet DiGA von anderen Apps? Eine DiGA muss Krankheiten behandeln oder lindern. Damit sie als Kranken- kassenleistung anerkannt wird, muss sie demnach neben bestimmten Quali- tätsmerkmalen entweder einen medizi- nischen Nutzen oder eine Verbesserung im Ablauf einer Behandlung nachweisen. Welche Apps gibt es auf Rezept? Nur medizinische Anwendungen, die positive Versorgungseffekte oder Struk - turverbesserungen für die Patienten bieten, werden zugelassen. Das BfArM prüft auf Sicherheit, Funktionstauglich - keit, Qualität, Datensicherheit und Da -

Wo gibt’s mehr Infos zum aktuellen Stand?

Weitere Informationen, etwa zum Prüf- und Bewertungsverfahren, finden Sie auf www.bfarm.de – der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter „Digita - le Gesundheitsanwendungen“.

KLICK INS NETZ

www.bfarm.de https://diga.bfarm.de

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