Continentale - Punkto - Sonderheft CORONA
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puncto Ihr Mitgliedermagazin
Sonderausgabe | Coronavirus
Sonderausgabe | Coronavirus
Liebe Leserinnen und Leser,
gerade in diesen Krisenzeiten möchten wir Ihnen zeigen, dass Ihnen Ihre Krankenkasse, die Continentale BKK, als verlässlicher und leistungsstarker Partner zur Seite steht. In diesen Wochen, in denen wir alle mit vereinter Kraft gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19) kämpfen, stellen wir fest, dass wir in Deutschland über ein sehr gut funkti- onierendes Gesundheitssystem verfügen, das seinen Teil dazu beitragen wird, diese große Krise zu bewältigen. Da alle anderen Themen zurzeit nebensächlich erscheinen, haben wir uns entschlossen, die aktuelle Ausgabe in Kurzform mit einem klaren Schwer- punkt, dem Coronavirus, zu veröffentlichen. Ich würde mir wünschen, dass Sie auch unserem Magazin Informationen entnehmen können, die dazu beitragen, sich so zu verhalten, dass wir die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus begrenzen können, denn nur dann werden wir zügig in unseren gewohnten Alltag zurück- kehren können. Scheuen Sie sich bitte auch nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie zum Beispiel als Kleinunternehmer Probleme mit der Beitragszahlung haben sollten. Es werden kundenorientierte und unbürokratische Lösungen gefunden. Wir sind für Sie da und werden mit Ihnen zusammen diese Krise bestmöglich meistern.
Die enthaltenen
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen für die nächsten Tage und Wochen vor allem eine gute Gesundheit.
Zahlen, Daten und Fakten beruhen auf dem Stand vom
31.03.2020. Änderungen möglich.
Stefan Lorenz Vorstandsvorsitzender
Impressum
puncto erscheint viermal im Jahr im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung der Continen - tale Betriebskrankenkasse zur Aufklärung über Rechte und Pflichten aus der Sozialversicherung. Mitglieder der Continentale Betriebskranken- kasse erhalten das Kundenmagazin im Rahmen ihrer Mitgliedschaft. Abonnementbestellungen beim Verlag. Eine Kündigung des Abonnements ist möglich zum 31. Dezember des Jahres mit halbjährlicher Kündigungsfrist. Ist der Verlag durch höhere Gewalt, Streik und dergleichen an seiner Leistung verhindert, so besteht keine Ersatzpflicht für das Kundenmagazin.
Herausgegeben von der FKM VERLAG GMBH in Zusammenarbeit mit der Continentale Betriebs- krankenkasse. Redaktion Continentale Betriebskrankenkasse: Judith Mischke, Katja Rohde Anschrift: Continentale Betriebskrankenkasse, Sengelmannstraße 120, 22335 Hamburg Kostenfreie Servicenummer: 0800 6 262626 kundenservice@continentale-bkk.de, www.continentale-bkk.de Verlag und Vertrieb: FKM VERLAG GMBH – Kun- denmagazine. Geschäftsleitung: Gregor Wick
Redaktion: Dr. Andreas Berger, Sabine Krieg M. A., Dipl.-Soz.Päd. Christian Zehenter Grafik Design: Henrike Jordan Verlagsbeirat: Prof. Georg-Berndt Oschatz Anschrift: FKM VERLAG GMBH Postfach 24 49, 76012 Karlsruhe info@fkm-verlag.com; www.fkm-verlag.com Druck: Druckerei Schaffrath Bild Titel: ©©Thaut Images - stock.adobe.com Aus Gründen der Übersichtlichkeit und besseren Lesbarkeit werden bei Personen nur die männli- chen Formen verwendet, welche die weiblichen Personen selbstverständlich mit einschließen.
Sonderausgabe | Coronavirus
Die Maßnahmen zur Bekämpfung des neuartigen Corona- virus wurden deutschlandweit sowie international massiv ausgeweitet. Ziel ist es, Infektionsketten zu unterbrechen, das Fortschreiten der Pandemie zu verlangsamen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. Medizinische Leistungen | Änderungen durch Corona
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Telefonische Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung Vertragsärzte dürfen Patienten ab sofort bis zu 14 Tage am Telefon krankschrei- ben. Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt. In solchen Fällen ist die telefonische AU auch möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Damit müssen Pa- tienten nicht wegen der bloßen Attes- tierung einer Arbeitsunfähigkeit in die Praxis kommen. Zum Schutz von Kinderärzten und Fa- milien bietet das Programm Starke Kids eine Videosprechstunde „PädHome“ an. Geplant ist, die Registrierungscodes für die Sprechstunde vom Arzt an die Versicherten kontaktlos auszuhändi- gen. Die Regelung ist zunächst bis zum 30.04.2020 befristet. Bei Bedarf kann diese Frist verlängert werden. Toleranzzeiten für Kindervorsorge Die Kinderuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 können derzeit auch außer- halb der bisher geltenden Zeiträume in Anspruch genommen werden. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.09. 2020. Starke Kids jetzt als Videosprechstunde
Dies hat – zeitlich befristet – auch Aus- wirkungen auf die Leistungen der Kran- ken- und Pflegeversicherung. Alle wich - tigen Informationen dazu haben wir für Sie hier zusammengestellt. Krankenhäuser verschieben geplante Operationen Die Krankenhäuser sind derzeit stark gefordert, ihre Kapazitäten für die Be- handlung schwer erkrankter Corona- Patienten zu erhöhen. Dazu gehören zusätzliche Intensivbet- ten und Beatmungsmaschinen sowie die Bereitstellung dringend notwendiger Schutzkleidung und Desinfektionsmit- tel. Aus diesem Grund werden geplan- te Operationen teilweise verschoben, wenn dies medizinisch vertretbar ist. Die Entscheidung darüber treffen die behandelnden Ärzte. Medizinisch not- wendige Operationen und Notfälle sind davon allerdings nicht betroffen. Sollte für Sie aufgrund einer Corona-In- fektion oder aus anderen Gründen eine Behandlung im Krankenhaus notwendig werden, können Sie sich weiterhin da- rauf verlassen, dass wir die Kosten für alle medizinisch notwendigen Leistun- gen übernehmen.
Psychotherapien per Videosprechstunde
Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen können auch ohne persönlichen Kontakt per Video erbracht werden. Zudem können bereits genehmigte Gruppentherapie- sitzungen in Einzelsitzungen umgewan- delt werden. Sprechen Sie bei Bedarf am besten direkt Ihren behandelnden Psychotherapeuten an, um zu klären, Wenn Sie an unseren besonderen Be- handlungsprogrammen (DMP) für chro- nisch Erkrankte teilnehmen, werden die regelmäßigen Arzttermine zu Ihrem Schutz bis auf Weiteres ausgesetzt. Die- ses Aussetzen hat keine Konsequenzen für Ihre Teilnahme am DMP-Programm. Zahnärztliche Behandlung prüfen Nach Abklärung und Ausschluss von besonderen Infektionsrisiken seitens des Patienten sollen die Zahnärzte ge- meinsam mit dem Patienten entschei- den, ob eine geplante Behandlung derzeit wirklich erforderlich ist oder zunächst aufgeschoben werden kann. Dies gilt auch für die aufsuchende Be- treuung, zum Beispiel in Pflegeheimen. welche Möglichkeiten es gibt. Arzttermine bei chronischer Erkrankung ausgesetzt
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Sonderausgabe | Coronavirus
Videobetreuung von Schwangeren Gerade für Schwangere und direkt nach der Entbindung sind die persönliche Zuwendung und Hilfe von freiberufli - chen Hebammen notwendig. Doch der direkte soziale Kontakt soll angesichts der Corona-Epidemie minimiert wer- den. Daher kann bis Mitte Juni verstärkt die Beratung oder Kursteilnahme per Videotelefonie genutzt werden. Präventionskurse nachholen Kurseinheiten von Präventionskursen, die aufgrund der Corona-Epidemie un- terbrochen werden mussten, können bis zum 31.12.2020 nachgeholt werden. Änderungen im Pflegebereich Beratungseinsätze Die Pflicht zur Inanspruchnahme eines Beratungseinsatzes durch einen zu- gelassenen Pflegedienst wird für alle Pflegegeldbezieher bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Für unsere Versicherten bieten wir diese jedoch alternativ auch telefonisch oder per Videotelefonie an. Unser Kooperationspartner Pflegeweg - weiser wird alle entsprechenden Pfle - gebedürftigen in den nächsten Wochen telefonisch kontaktieren. Zum Schutz aller Beteiligten finden bis auf Weiteres keine persönlichen Begutachtungen zur Einstufung des Pflegegrads mehr statt. Die Einstufung erfolgt auf Basis bereits vorliegender Unterlagen sowie eines ergänzenden Telefoninterviews mit der pflegebe - dürftigen Person oder deren benann- ten Bezugspersonen. So werden weiter der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sicher- gestellt. Pflegegradeinstufung ohne persönliche Begutachtung
Beitragsreduktion für Selbstständige möglich
Kurzzeitpflege Sofern aktuell Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz auftreten, kann im Einzelfall bis auf Wei- teres auch eine nicht zur Kurzzeitpflege zugelassene Einrichtung infrage kom- men. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf. Häusliche Krankenpflege Die Häusliche Krankenpflege stößt be - reits an ihre Kapazitätsgrenzen, sodass man sich hier zwingend auf die Sicher- stellung der lebensnotwendigen Maß- nahmen konzentrieren muss. Es kann also dazu kommen, dass Dienste ausge- setzt werden, die nicht lebensnotwen- dig sind. Bitte haben Sie in der jetzigen Situation Verständnis dafür. Vorsorge und Rehabilitation Sämtliche Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation sind verpflichtet, ge - plante Behandlungen, die aus medizini- scher Sicht Aufschub dulden, zwischen- zeitlich abzusagen, um auf diese Weise personelle und räumlich-technische Ka- pazitäten entweder zur Behandlung von Corona-Patienten oder aber zur Entlastung anderer Krankenhäuser zu verwenden.
Sie sind als selbstständig Tätiger auf- grund der Auswirkungen der Corona- virus-Krise betroffen? Dann können wir Ihre Beitragszahlung einfach und un- kompliziert reduzieren. Senden Sie uns folgende Unterlagen per Post, E-Mail oder ServiceApp zu: • Antrag/Erklärung auf Beitragsredu- zierung mit kurzer Schilderung der Situation • Nachweis über die geänderte finanzi - elle Situation (zum Beispiel Erklärung Steuerberater, aktuelle betriebswirt- schaftliche Auswertung, glaubhafte Erklärung über erhebliche Umsatz- einbußen) • Schätzung der aktuellen Einnahmesi- tuation. Eine Beitragssenkung bis auf den ge- setzlichen Mindestbeitrag (194,81 Euro) ist möglich. Gern beraten wir Sie aus- führlich. Rufen Sie uns einfach an! Tel.: 040 526777-1241 kundenservice@continentale-bkk.de
Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns gerne an: 0800 6 262626.
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Sonderausgabe | Coronavirus
Gut informiert richtig handeln | Medizinische Fakten zum Coronavirus Was in China begann, ist mit voller Wucht in Europa und auf der ganzen Welt angekom- men. Seit zu Beginn des Jahres Wissenschaftler das neuartige Virus namens Sars-CoV-2 als Ursache der Infektion Covid-19 identifizierten, ist viel geschehen.
Das neue Coronavirus breitet sich rasend schnell aus, infi - ziert viele Menschen und kann in besonders schweren Fällen zum Tod führen. Bis jetzt gibt es weder einen Impfstoff noch wirksame Medikamente. Daher ist jeder Einzelne gefragt, die Ausbreitung des Virus durch vorsichtiges Verhalten zu ver- langsamen. Sind Sie unsicher, ob Sie an Corona erkrankt sind? Die Berliner Charité bietet eine Coronavirus-App an: https:// covapp.charite.de (diese finden Sie auch auf unserer Home - page). Nutzer beantworten online einen Fragebogen und erhalten darauf bezogen Handlungsempfehlungen. Diese er- bringen zwar keine diagnostischen Leistungen, können aber Patienten dabei helfen einzuschätzen, ob ein Arztkontakt not- wendig ist. Wichtig: Im Zweifel medizinischen Rat einholen! Weder diese Ausgabe der puncto noch die Coronavirus-App ersetzen eine ärztliche Behandlung. Wenn Sie sich schwer krank fühlen, holen Sie umgehend telefonischen Rat bei Ihrem Hausarzt oder unter der Nummer 116 117 ein. Unterschiede zwischen Covid-19, Erkältung und Grippe Husten Niesen Gliederschmerzen Schnupfen Halsschmerzen Durchfall Kopfschmerzen Kurzatmigkeit • selten •• manchmal ••• wenig •••• häufig 1 trockener Husten 2 bei Kindern •••• •• •••• 1 •• • •• • •• •• • •• ••• •••• •••• •••• •••• • •••• •••• •••• 1 •••• •• •• •• 2 •••• Symptome Fieber Müdigkeit Covid-19 Erkältung Grippe
Wann wird eine Infizierung sichtbar? Die durchschnittliche Inkubationszeit liegt laut Robert Koch- Institut zwischen 5 und 6 Tagen. Mögliche Krankheitszeichen treten meist ein bis 14 Tage nach der Infizierung auf. Laut ei - nem WHO-Bericht dauern milde Krankheitsverläufe rund zwei Wochen, etwas schwerere 3–6 Wochen. Wie ist der Verlauf? In etwa 80 Prozent der Fälle werden nur leichte oder keine Symptome sichtbar. Jeder fünfte Infizierte ist aber von einem schlimmeren bis tödlichen Krankheitsverlauf betroffen. Dies gilt vor allem für ältere Menschen und Personen mit Vorer- krankung. Langzeitfolgen nach einer Erkrankung können nicht ausgeschlossen werden. Dies muss jedoch erst noch erforscht werden. Wie kommt es zu schweren Erkrankungen? Die Sars-CoV-2-Viren vermehren sich zunächst im Rachen. Breitet sich der Erreger aber stark in den unteren Atemwegen aus und kann vom Immunsystem nicht ausreichend gestoppt werden, gelangt er in das Gewebe zwischen die Lungenbläs- chen. Dem Betroffenen fällt das Atmen zunehmend schwe - rer. Während bei einer bakteriellen Lungenentzündung erste Symptome sehr schnell auftreten, entwickeln sie sich bei einer viralen Form meist schleichender. Es kann schließlich bis zum Lungenversagen kommen. Wer sind die Risikogruppen? Obwohl schwere Verläufe auch bei jüngeren Menschen oder Personen ohne Vorerkrankung auftreten, haben laut Robert Koch-Institut die folgenden Personengruppen ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe: • ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50–60 Jahren) • Raucher
Quellen: www.1161117.de, WHO, CDC, SPON, SZ
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Sonderausgabe | Coronavirus
• Personen mit (Vor-)Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Sys- tems und der Lunge • Patienten mit chronischen Lebererkrankungen, Diabetes mellitus, einer Krebserkrankung und geschwächtem Im- munsystem. Welches Risiko haben Schwangere und Kinder? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen international keine An- zeichen vor, dass Schwangere gefährdeter sind als die allge- meine Bevölkerung. Es gibt auch keine Hinweise darauf, dass das Virus während der Schwangerschaft auf das Baby über- tragen werden kann. Kinder scheinen nach bisherigen Studien eher milde Verläufe zu haben. In vielen Kliniken dürfen die Partner bei der Geburt nicht mehr anwesend sein. Wie verhalte ich mich richtig? • Wenn Sie Kontakt zu einer erkrankten oder infizierten Per - son hatten oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten ha- ben (aktuelle Informationen dazu bietet das Robert Koch- Institut auf www.rki.de), wenden Sie sich an Ihr zustandiges Gesundheitsamt. Dies entscheidet über einen möglichen Corona-Test und das weitere Vorgehen.
• Halten Sie beim Husten oder Niesen den großtmoglichen Abstand oder drehen Sie sich weg. Niesen Sie in die Arm- beuge oder in ein Papiertaschentuch, das Sie danach ent- sorgen. Für den Einkauf im Supermarkt gilt • Ein Infizierter kann uber seine Hande alles kontaminieren, was er beruhrt. Dazu zählen Einkaufswagen, Turklinken, Tankstutzen und Treppengelander. All diese Flächen wer- den für Stunden oder gar Tage zur Keimschleuder! Waschen Sie daher nach jedem Einkauf immer möglichst sofort die Hände oder desinfizieren Sie diese direkt nach Verlassen des Ladens. Wichtig: Versuchen Sie zuvor, sich nicht ins Ge- sicht zu fassen, damit die Viren auf diesem Weg nicht an die Schleimhäute gelangen können. • Auch wenn Sie zum Schutz Handschuhe tragen, gilt die Empfehlung, sich nicht ins Gesicht zu fassen. • Frisches Gemüse und Obst sollte vor dem Verzehr heiß ab- gewaschen oder geschält werden. • Wer sich krank fühlt, sollte unbedingt zu Hause bleiben, den Kontakt zu anderen Menschen meiden und seinen Hausarzt oder das Gesundheitsamt vor Ort kontaktieren. Oder Sie wenden sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst: 116 117. • Bitte beachten Sie: Keinesfalls sollten Menschen, die Co- ronavirus-Symptome bei sich feststellen, sofort persönlich eine Arztpraxis oder die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen. • Wenn Sie positiv getestet sind, gehen Sie nicht aus dem Haus und halten Sie die Quarantänevorschriften bitte sorgfältig ein. Fakten, die Mut machen • 81 % der Erkrankungen haben einen milden Verlauf. • Fälle, die schwerer verlaufen, sind trotzdem zum Großteil nicht lebensbedrohlich. • Kinder unter 10 Jahren erkrankten bisher nur selten und leicht. • Mit einigen Schutzmaßnahmen lasst sich das Infektionsrisiko deutlich verringern.
Abstand bedeutet Schutz | Einfache Hygieneregeln für Ihre Sicherheit
Coronaviren werden normalerweise über Tröpfchen aus den Atemwegen übertragen. Um Ansteckungen zu vermeiden, wird das soziale Leben bereits durch das Kontaktverbot auf ein Minimum reduziert. Der Weg zum Einkaufen oder in die Apotheke bleibt aber un- erlässlich. Da man dort auf andere Menschen trifft, ist es wich - tig, bestimmte Hygienerichtlinien einzuhalten: • Halten Sie immer mindestens 1,5 Meter Abstand. • Waschen Sie Ihre Hande regelmaßig und grundlich mindes- tens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife. Tipp zur bes- seren Einschätzung, wie lang 20 Sekunden sind: zweimal das Happy-Birthday-Lied singen.
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Sonderausgabe | Coronavirus
Stark durch schwierige Zeiten | So fördern Sie Fitness und mentale Gesundheit
Wie schnell fällt einem die Decke auf den Kopf, wenn man sich für längere Zeit in die privaten Räume zurückzie- hen muss. Soziale Kontakte fehlen, der Alltag ist in vielen Familien auf den Kopf gestellt, man kann gewohnten Freizeit- beschäftigungen nicht mehr nachgehen. Auch für allein lebende Menschen ist diese Zeit eine ganz besondere Heraus- forderung. Trotzdem ist es wichtig, den Maßnahmen der Bundes- und Landespo- litik zu folgen und sie einzuhalten. Die fol- genden Tipps können helfen, die schwie- rigen Tage und Wochen zu meistern:
• Struktur geben: Schaffen Sie sich eine feste Tagesstruktur und setzen Sie sich Ziele, die zu den Vorgaben der Zeit passen. Am besten ist ein Mix aus Haushalt, Hobby, Sportübungen zu Hause oder Bewegung an der frischen Luft. • Nutzen Sie die Zeit zum Aufräumen, auch Garten- oder Balkonarbeit ist eine gute Beschäftigungsmöglichkeit. Auch auf begrenztem Raum kann Sport getrieben werden. Zahlreiche Sportvereine und Fitnessstudios stel- len Videos für Mitglieder und Sport- begeisterte bereit. Viele Anbieter un-
terstützen Nutzer mit gratis Software, Games, Apps und Unterhaltung. • Kontakte pflegen: Bleiben Sie mit Familie, Freunden und Bekannten in Kontakt, uber Telefon, Skype oder so- ziale Medien (Letztere aber nur, wenn sie Ihnen guttun und Sie nicht mit ne- gativen Ansichten überrollen).
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Hilfsmaßnahmen des Staates | Hier finden Sie Unterstützung
Um die Auswirkungen auf Wirtschaft, Arbeitnehmer und Selbstständige so gering wie möglich zu halten, hat der Staat mehrere Hilfsmaßnahmen be- schlossen. Kurzarbeitergeld Kurzarbeitergeld kann in der Corona- Krise nun einfacher und zu verbesserten Bedingungen in Anspruch genommen werden. Beantragt wird es über die Arbeitsagentur vor Ort. Alle Infos gibt es in einem Video unter https://www. arbeitsagentur.de, Stichwort Kurzarbei- tergeld. Soforthilfeprogramme Finanzielle Soforthilfe gibt es fur Kleinst- unternehmen aus allen Wirtschaftsbe-
reichen sowie Solo-Selbststandige und Angehorige der Freien Berufe. Diese dienen zur Uberbruckung von akuten Liquiditatsengpassen, unter anderem für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite fur Betriebsraume, Leasingraten und Ähnliches. Die Soforthilfen müssen ebenso wenig zurückgezahlt werden wie das Kurzar- beitergeld, das ebenfalls im Rettungs- paket enthalten ist. Voraussetzung: Das Unternehmen darf vor Marz 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Eine Übersicht über die Förderprogram- me der einzelnen Bundesländer gibt es unter www.foerderdatenbank.de
Antragstellung: moglichst elektronisch über die jeweiligen Webseiten der Län- der. Alle Infos aktuell dazu auch unter • www.bundesfinanzministerium.de • www.bmwi.de Staatliche Bürgschaften für Kredite Es gibt für Unternehmen die Möglich- keit, staatliche Bürgschaften für Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Unternehmen wenden sich für Liquiditätshilfen über ihre Hausbank oder Sparkasse an die KfW. Informationen dazu gibt es bei • allen Banken und Sparkassen • www.kfw.de. Die Hotline der KfW für Unternehmer lautet: 0800 539 9001.
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Sonderausgabe | Coronavirus
Alles auf einen Blick | Telefonnummern und Webseiten Infos zum Coronavirus • Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22 • Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon): 030 346 465 100 • Gebärdentelefon (Videotelefonie): https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/ • Robert Koch-Institut: www.rki.de • örtliche Gesundheitsämter
Ängste bekämpfen • TelefonSeelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 oder 116 123 • Stiftung Deutsche Depressionshilfe: 0800 33 44 533 www.deutsche-depressionshilfe.de ifightdepression@deutsche-depressionshilfe.de • Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP): Corona-Hotline 0800 777 22 44 • Kinder- und Jugendtelefon: kostenfrei unter 0800 111 0 333 oder 116 111
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Hilfe bei häuslicher Gewalt • Beratung für Frauen: 08000 116 016 www.hilfetelefon.de • www.frauen-gegen-gewalt.de • https://weisser-ring.de
Continentale BKK-Gesundheitstelefon für medizinische Fragen (24/7): 0621 549 018 97
So erreichen Sie uns
Zu Ihrem und zu unserem Schutz sind unsere Geschäftsstel- len derzeit für die persönliche Kundenberatung geschlossen. Sie erreichen uns jederzeit: kundenservice@continentale-bkk.de www.continentale-bkk.de Continentale BKK ServiceApp Fax 040 526777-1125 Kostenfreie
Continentale Betriebskrankenkasse Sengelmannstraße 120 22335 Hamburg 0800 6 262626 Mo–Do: 8–18 Uhr Fr: 8–16 Uhr
Servicenummer: 0800 6 262626.
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