Continentale - Punkto - Sonderheft CORONA

Sonderausgabe | Coronavirus

Die Maßnahmen zur Bekämpfung des neuartigen Corona- virus wurden deutschlandweit sowie international massiv ausgeweitet. Ziel ist es, Infektionsketten zu unterbrechen, das Fortschreiten der Pandemie zu verlangsamen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. Medizinische Leistungen | Änderungen durch Corona

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Telefonische Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung Vertragsärzte dürfen Patienten ab sofort bis zu 14 Tage am Telefon krankschrei- ben. Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt. In solchen Fällen ist die telefonische AU auch möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Damit müssen Pa- tienten nicht wegen der bloßen Attes- tierung einer Arbeitsunfähigkeit in die Praxis kommen. Zum Schutz von Kinderärzten und Fa- milien bietet das Programm Starke Kids eine Videosprechstunde „PädHome“ an. Geplant ist, die Registrierungscodes für die Sprechstunde vom Arzt an die Versicherten kontaktlos auszuhändi- gen. Die Regelung ist zunächst bis zum 30.04.2020 befristet. Bei Bedarf kann diese Frist verlängert werden. Toleranzzeiten für Kindervorsorge Die Kinderuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 können derzeit auch außer- halb der bisher geltenden Zeiträume in Anspruch genommen werden. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.09. 2020. Starke Kids jetzt als Videosprechstunde

Dies hat – zeitlich befristet – auch Aus- wirkungen auf die Leistungen der Kran- ken- und Pflegeversicherung. Alle wich - tigen Informationen dazu haben wir für Sie hier zusammengestellt. Krankenhäuser verschieben geplante Operationen Die Krankenhäuser sind derzeit stark gefordert, ihre Kapazitäten für die Be- handlung schwer erkrankter Corona- Patienten zu erhöhen. Dazu gehören zusätzliche Intensivbet- ten und Beatmungsmaschinen sowie die Bereitstellung dringend notwendiger Schutzkleidung und Desinfektionsmit- tel. Aus diesem Grund werden geplan- te Operationen teilweise verschoben, wenn dies medizinisch vertretbar ist. Die Entscheidung darüber treffen die behandelnden Ärzte. Medizinisch not- wendige Operationen und Notfälle sind davon allerdings nicht betroffen. Sollte für Sie aufgrund einer Corona-In- fektion oder aus anderen Gründen eine Behandlung im Krankenhaus notwendig werden, können Sie sich weiterhin da- rauf verlassen, dass wir die Kosten für alle medizinisch notwendigen Leistun- gen übernehmen.

Psychotherapien per Videosprechstunde

Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen können auch ohne persönlichen Kontakt per Video erbracht werden. Zudem können bereits genehmigte Gruppentherapie- sitzungen in Einzelsitzungen umgewan- delt werden. Sprechen Sie bei Bedarf am besten direkt Ihren behandelnden Psychotherapeuten an, um zu klären, Wenn Sie an unseren besonderen Be- handlungsprogrammen (DMP) für chro- nisch Erkrankte teilnehmen, werden die regelmäßigen Arzttermine zu Ihrem Schutz bis auf Weiteres ausgesetzt. Die- ses Aussetzen hat keine Konsequenzen für Ihre Teilnahme am DMP-Programm. Zahnärztliche Behandlung prüfen Nach Abklärung und Ausschluss von besonderen Infektionsrisiken seitens des Patienten sollen die Zahnärzte ge- meinsam mit dem Patienten entschei- den, ob eine geplante Behandlung derzeit wirklich erforderlich ist oder zunächst aufgeschoben werden kann. Dies gilt auch für die aufsuchende Be- treuung, zum Beispiel in Pflegeheimen. welche Möglichkeiten es gibt. Arzttermine bei chronischer Erkrankung ausgesetzt

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