conti_puncto_3-2023
Rubrik Titelthema
IGeL I Selbstzahler-Leistungen beim Arzt richtig einschätzen
Alle medizinisch notwendigen Behandlungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Darüber hinaus bieten aber viele Ärzte noch Leistungen (IGeL) an, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
Hilfe für Ihre Entscheidung Bei vielen IGeL-Angeboten handelt es sich um Leistungen, deren Nutzen nicht belegt ist oder für die ein Wirk samkeitsnachweis (noch) fehlt. Trotz dem gibt es aber auch IGeL-Angebote, die durchaus sinnvoll und wichtig sind. Dazu zählen zum Beispiel bestimmte sportmedizinische Untersuchungen. Prüfen Sie daher jedes IGeL-Angebot, das Sie nutzen möchten. Diese Institu tionen helfen Ihnen dabei: • IGeL-Monitor: Patienteninformation Der Medizinische Dienst Bund bietet eine unabhängige Patientenplatt form an, auf der Gesundheitsexper ten individuelle Leistungen und ihren Nutzen bewerten und eine Empfeh lung aussprechen: www.igel-monitor.de • Infos von Verbraucherzentralen Auch Verbraucherzentralen haben nützliche Infos rund um die IGeL aufgelistet und helfen dabei weiter, ob man sich für oder gegen eine in dividuelle Leistung entscheiden soll: www.igel-aerger.de
Ein aktuelles Beispiel für eine Individu elle Gesundheitsleistung (kurz: IGeL) ist die Früherkennungsuntersuchung auf einen Vitamin-D-Mangel. Sie ist stark nachgefragt und wird in vielen ärztlichen Praxen angeboten – meist noch in Kombination mit weiteren Vi taminbestimmungen im Blut. Das wis senschaftliche Team des IGeL-Monitors (siehe unten) fand jedoch keine Stu dien, die den Nutzen eines Vitamin D-Screenings bei Erwachsenen ohne Anzeichen eines Vitamin-D-Mangels belegen konnten. Wie dieses Screening gibt es noch wei tere Hundert unterschiedlichste Selbst zahler-Leistungen von Fachärzten und Allgemeinmedizinern. In Deutschland wird damit ein Jahresumsatz von über einer Milliarde Euro erzielt. Seriöse Information ist Pflicht Wenn Ihnen als Patient eine solche Leistung angeboten wird, müssen Sie dazu immer umfassend und objektiv beraten werden. Und Sie müssen auch genug Zeit bekommen, um sich dafür oder dagegen entscheiden zu können. Der Arzt darf weder Kassenleistungen mit Hinweis auf sein IGeL-Angebot ab werten noch medizinisch notwendige Kassenleistungen ablehnen.
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Zuschuss für Sportmedizin
Versicherte der Continentale BKK können alle zwei Jahre einen Zuschuss von bis zu 100 Euro zur sportmedizini schen Untersuchung erhalten.
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