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Leistungen
Osteoporose | DMP startet in weiteren Bundesländern
Osteoporose wird im Volksmund auch Knochenschwund genannt. Bei die ser Erkrankung verschlechtert sich die innere Struktur der Knochen und die Dichte nimmt ab, sodass die Knochen leichter brechen. Mit steigendem Alter erhöht sich die Gefahr, an Osteoporose zu erkranken, besonders für Frauen. Osteoporose verursacht anfangs kei ne Schmerzen und wird daher oft erst nach einem Knochenbruch erkannt. Die gute Nachricht für Betroffene Es gibt strukturierte Behandlungen (DMP = Disease Management Pro gramm), um die Folgen zu lindern und die Knochen wieder zu stärken. Dabei
wird besonderer Wert auf Kalzium- und Vitamin D-Zufuhr, Überprüfung der ein genommenen Medikamente, Beratung zu körperlicher Aktivität und Sport so wie zur Prophylaxe von Stürzen gelegt. Aktuell gibt es dieses DMP-Pro gramm in folgenden Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vor pommern, Hamburg, Bremen, Nord rhein-Westfalen sowie in Hessen (ab 1. April 2025). Die Ausweitung auf wei tere Regionen ist geplant.
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Weitere Informationen finden Sie auf unserer BKK-Website unter Leistungen:
Mutterschutz | Auch bei Fehlgeburt
Die neue gestaffelte Mutterschutzregelung
Eine Fehlgeburt ist für betroffene Frau en eine tiefgreifende körperliche und seelische Belastung. Um ihnen in dieser schwierigen Zeit besser beizustehen, hat der Bundestag eine wichtige Ände rung im Mutterschutzgesetz beschlos sen, die ab dem 1. Juni 2025 in Kraft tritt. Diese Neuerung erweitert den Mutterschutz auf Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlge burt erleiden. Bisherige Regelung Bislang mussten sich Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehl geburt erlitten, für eine Auszeit ärztlich krankschreiben lassen. Dies führte oft zu Unsicherheiten und zusätzlichem Stress in einer ohnehin belastenden Situation.
Mit der Gesetzesänderung werden nun gestaffelte Schutzfristen eingeführt, die sich nach dem Zeitpunkt der Fehl geburt richten: • Ab der 13. bis zur 16. Schwan gerschaftswoche: Zwei Wochen Mutterschutz. • Ab der 17. bis zur 19. Schwan gerschaftswoche: Sechs Wochen Mutterschutz. • Ab der 20. Schwangerschaftswo che: Acht Wochen Mutterschutz, analog zum regulären Mutterschutz nach einer Geburt.
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nicht beschäftigen, es sei denn, die Frau erklärt ausdrücklich ihren Wunsch, frü her an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Diese Regelung respektiert das Selbst bestimmungsrecht der Frauen und er möglicht ihnen die notwendige Zeit für körperliche und seelische Erholung.
Während dieser Schutzfristen dürfen Arbeitgeber die betroffenen Frauen
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